Alle unsere Leistungen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Mit der Erteilung der Preisrecherche gelten diese Bedingungen als angenommen.
Der Auftraggeber ist zur Zahlung eines Honorars nur dann verpflichtet, wenn wir innerhalb von 10 Tagen ein günstigeres Fahrzeug ermitteln konnten. Das Rechercheergebnis muss regional (Umkreis 50 km) mindestens 150 Euro und überregional (bundesweit) mindestens 300 Euro günstiger als der Vorgabepreis sein, ansonsten wird kein Honorar fällig.
Der Auftraggeber ist für die Dauer von 10 Tagen an seinen Rechercheantrag gebunden.
Soweit nicht anderes vereinbart, werden bei einer Preisrecherche 30% der Preisdifferenz zwischen dem vom Kunden genannten Anbieterpreis (Basispreis) und dem von uns ermittelten Preis als Agenturprovision in Rechnung gestellt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu zahlen. Unsere Preise sind ausschließlich in Euro ausgedruckt und inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Der Auftraggeber ist für die Richtig- und Vollständigkeit seiner Angaben gegenüber der PKW-Preisagentur verantwortlich. Das Preisermittlungsergebnis, wird dem Auftraggeber per Briefpost oder Telefax übermittelt. Die Honorarabrechnung erfolgt frühestens zu diesem Zeitpunkt.
Durch die Vermittlung eines Vertrages zwischen unserem Kunden und einem anderen Kaufmann ist jeder Gewährleistungsanspruch oder Schadenersatzanspruch bezüglich der geschuldeten Sache oder Dienstleistung an uns ausgeschlossen.
Storniert der Auftraggeber den Rechercheauftrag vor Zustellung des Ergebnisbescheides (in der Bearbeitungsphase), so ist die PKW-Preisagentur berechtigt, eine Stornierungsgebühr von 100 Euro zu erheben.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand richtet sich nach den Bestimmungen des BGB.
Bei nicht erfolgter Zahlung werden vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe der b-anküblichen Kreditkosten berechnet. Zur Deckung der außergerichtlichen Mahnkosten werden dem Auftraggeber 5 Euro berechnet, bei wiederholter Mahnung wird dieser Betrag verdoppelt.